Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich zwei oder mehrere Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zusammenschließen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen. Die grundsätzlichen Vereinbarungen legen die Gesellschafter bei Gesellschaftsgründung fest.
Römisch-rechtlicher Vorläufer war die societas, die durch bloße Willenseinigung im Rahmen eines Konsensualkotrakts zustande kam.